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BFH, 31.05.1989 - VI K 1/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiederaufnahme des Klageverfahrens bei rechtskräftigem Beschluss eines Steuergerichts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.08.1979 - I K 2/79
Wiederaufnahmeverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Zulässigkeit eines …
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - VI K 1/88
Die Entscheidung über das Wiederaufnahmebegehren ergeht in einem solchen Fall durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung (siehe auch BFH-Beschluß vom 16. August 1979 I K 2/79, BFHE 128, 349, BStBl II 1979, 710). - BFH, 07.11.1969 - III K 1/69
Wiederaufnahme des Verfahrens - Steuergericht - Rechtskräftiger Beschluß - …
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - VI K 1/88
Nach dem Beschluß des BFH vom 7. November 1969 III K 1/69 (BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216) kann die Wiederaufnahme des Verfahrens auch gegenüber einem rechtskräftigen Beschluß eines Steuergerichts beantragt werden.
- BFH, 25.09.1989 - VI E 1/89
Festsetzung des Streitwerts in einem Beschwerdeverfahren betreffend …
Die Kostenstelle des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die von den Kostenschuldnern und Erinnerungsführern (Erinnerungsführer) für das Verfahren VI K 1/88 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens VI B 170/86 zu entrichtenden Gerichtskosten nach einem Streitwert von 12.642,00 DM bei Schreibauslagen von 6, 00 DM auf insgesamt 264, 00 DM festgesetzt.Im Streitfall VI K 1/88 ging es um die Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens betreffend Nichtzulassung der Revision, in welchem die Erinnerungsführer letztlich die Beseitigung des Einkommensteuer-Änderungsbescheides 1974 begehrten.
Der Senat verweist im übrigen auf seine Beschlüsse vom 20. Juli 1988 VI E 1/88 und vom 31. Mai 1989 VI K 1/88, BFH / NV 1990, 173.
- BFH, 16.03.2006 - XI E 1/06
Rechtmäßigkeit einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Umfang einer …
Die Entscheidung des FG über ein eventuell betriebenes Wiederaufnahmeverfahren ist auch nicht vorgreiflich i.S. des § 74 der Finanzgerichtsordnung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 1989 VI K 1/88, BFH/NV 1990, 173;… vom 14. Oktober 2005 IV E 1/05, BFH/NV 2006, 561).